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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09 (https://dejure.org/2013,11880)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2013 - L 8 AL 339/09 (https://dejure.org/2013,11880)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2013 - L 8 AL 339/09 (https://dejure.org/2013,11880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 SGB 3, § 26 Abs 2a S 1 Nr 1 SGB 3, § 26 Abs 2a S 3 SGB 3, § 56 Abs 2 SGB 6, Art 67 Abs 1 EWGV 1408/71
    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Auslandsbeschäftigung - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Unmittelbarkeit der Vorbeschäftigung - Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in Großbritannien - gemeinsame Erziehung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 117 Nr 1 SGB 3, § ... 118 Abs 1 SGB 3, § 123 SGB 3, § 124 SGB 3, § 26 Abs 2a SGB 3, § 56 Abs 2 SGB 6, Art 67 Abs 1 EWGV 1408/71, Art 67 Abs 3 EWGV 1408/71, Art 71 Abs 1a Ziff ii EWGV 1408/71, Art 71 Abs 1b Ziff ii EWGV 1408/71
    Anwartschaftszeit - Auslandsbeschäftigung - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Unmittelbarkeit der Vorbeschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Im einzelnen sind die Dauer und der Zweck der Abwesenheit, die Art der im anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt, zu berücksichtigen; eine Höchstdauer für den Aufenthalt im Ausland ergibt sich aus dem EU-Recht jedoch nicht (EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 2).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-372/02

    Adanez-Vega - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Nicht erfüllt ist dagegen die Voraussetzung nach § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III. Insoweit kann zugunsten des Klägers unterstellt werden, dass die als Zeit der Versicherungspflicht vor der Kindererziehung allein in Betracht kommende, in Großbritannien zurückgelegte Versicherungszeit, deren Dauer der britische Träger für die Beklagte und das Gericht bindend bescheinigt hat (EuGH, Urteil vom 11. November 2004, C-372/02 - Adanez-Vega), auf der Grundlage des hier noch anwendbaren Art. 67 Abs. 1 i.V. mit Abs. 3 und Art. 1 Buchst. r und s VO (EWG) 1408/71 zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dem Grunde nach beitragen könnte.
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Allein dadurch, dass der Kläger nach dem Ende der Beschäftigungen in Großbritannien wieder seinen alleinigen Wohnsitz in Deutschland genommen hat, konnte er nicht den Status eines unechten Grenzgängers begründen (s. BSG SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Vielmehr (s. BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2) sind für die gebotene eigenständige Auslegung des Begriffs "Wohnen" einerseits die Beziehung zum Arbeitsmarkt des Staates, der als Wohnstaat für Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen wird, und andererseits der Zweck der Auslandstätigkeit die in erster Linie bedeutsamen Kriterien.
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R

    Arbeitslosenversicherung - Berechtigung zur Begründung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Es gibt keinen Grund, den Begriff hier anders auszulegen als in dem gleichartig formulierten § 28a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III, wo die "Unmittelbarkeit" der Vorversicherung den Zugang zur Pflichtversicherung auf Antrag eröffnet (s. insoweit die Darstellung des Meinungsstandes in BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 1/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 2 Rn 19).
  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Der Senat folgt indessen der Auffassung, dass eine Frist von einem Monat gilt (umfangreiche Nachweise dazu - und zur Frage, wie der "Monat" zu berechnen ist - beim Hessischen LSG, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 9 AL 125/10 -, das seinerseits eine kurzzeitige Überschreitung der Monatsfrist für unschädlich gehalten hat; die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaft - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Teils wird davon ausgegangen, dass am Tag vor Beginn der Erziehung Versicherungspflicht bestanden haben müsse (Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn 103), teils jedenfalls ein die Anschlussversicherung wahrender Unterbrechungszeitraum von nahezu zwei Monaten als auch von Verfassungs wegen nicht geboten angesehen, wenn der Beginn des Zeitraums außerhalb der Sechswochen-Schutzfrist des § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz liegt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 - Revision anhängig zum Aktenzeichen B 11 AL 3/12 R).
  • BSG - B 11 AL 3/12 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Arbeitsförderungsrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09
    Teils wird davon ausgegangen, dass am Tag vor Beginn der Erziehung Versicherungspflicht bestanden haben müsse (Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn 103), teils jedenfalls ein die Anschlussversicherung wahrender Unterbrechungszeitraum von nahezu zwei Monaten als auch von Verfassungs wegen nicht geboten angesehen, wenn der Beginn des Zeitraums außerhalb der Sechswochen-Schutzfrist des § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz liegt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 - Revision anhängig zum Aktenzeichen B 11 AL 3/12 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Der Senat folgt indessen der auch in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Auffassung (vgl. etwa Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32; Brand, in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 26 Rn. 20; Fuchs, in: Gagel, SGB II/III, 59. EL [09/2015], § 26 Rn. 29), dass eine Frist von maximal einem Monat gilt (umfangreiche Nachweise dazu - und zur Frage, wie der "Monat" zu berechnen ist - beim Hessischen LSG, Urt. v. 15.07.2011 - L 9 AL 125/10 - juris Rn. 27 ff., das seinerseits eine kurzzeitige Überschreitung der Monatsfrist für unschädlich gehalten hat, die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt; wie hier auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.04.2013 - L 8 AL 339/09 - juris Rn. 22 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der

    Der Senat folgt indessen der auch in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Auffassung (vgl. etwa Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32; Brand, in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 26 Rn. 20; Fuchs, in: Gagel, SGB II/III, 59. EL [09/2015], § 26 Rn. 29), dass eine Frist von maximal einem Monat gilt (umfangreiche Nachweise dazu - und zur Frage, wie der "Monat" zu berechnen ist - beim Hessischen LSG, Urt. v. 15.07.2011 - L 9 AL 125/10 - juris Rn. 27 ff., das seinerseits eine kurzzeitige Überschreitung der Monatsfrist für unschädlich gehalten hat, die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt; wie hier auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.04.2013 - L 8 AL 339/09 - juris Rn. 22 ff.).
  • SG Aachen, 18.09.2014 - S 15 AL 94/14

    Ermittlung des Zeitraums für den Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Sowohl das LSG Hessen (Urteil vom 15.07.2011 - L 9 AL 125/10) als auch das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 25.04.2013 - L 8 AL 339/09) verträten die Auffassung, dass der Begriff der Unmittelbarkeit im Rahmen des § 26 Abs. 2 SGB III nicht anders auszulegen sei als bei Anwendung des § 28 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III. Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1515, Seite 78) lasse sich entnehmen, dass ein unmittelbarer Anschluss im Sinne des § 28 a SGB III nur vorliege, wenn die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat betrage.

    Im Rahmen des gleichartig formulierten § 28 a Abs. 2 Nr. 2 SGB III hat das Bundessozialgericht (BSG) unter Berufung auf die Motive zu § 28 a SGB III (BT-Drs. 15/1515, S. 78) einen Zeitraum von nicht mehr als einem Monat als unschädlich angesehen (BSG, Urteil vom 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R; in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 8 AL 339/09; Fuchs in Gagel, SGB III, § 26 Rdnr. 29).

  • LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11

    Arbeitslosengeld; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Leistungen aus der

    Das Merkmal der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III a. F. ist nur erfüllt, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezuges der Einkommenssatzleistung nicht mehr als ein Monat liegt (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - L 3 AL 98/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 37, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 8 AL 339/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 23; Fuchs, in: Gagel, SGB II/SGB III [51. Erg.-Lfg., September 2013], § 26 SGB III Rdnr 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 AL 781/15
    Es ist jedoch kein Grund ersichtlich, den Begriff der "Unmittelbarkeit" des § 26 Abs. 2 SGB III anders zu beurteilen als den Begriff der "Unmittelbarkeit" in § 28a SGB III (so auch Wehrhahn in jurisPK-SGB III, § 26 Rn.32; zur Monatsfrist des § 26 Abs. 2 SGB III ebenso grundsätzlich LSG Hessen, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 9 AL 125/10 mit Ausnahme bei einer geringfügigen Überschreitung [Lücke von 32 Tagen] und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 2011 - L 3 AL 5760/10, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 8 AL 339/09 [zu § 26 Abs. 2a SGB III]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2016 - L 18 AL 17/16
    Das ist hier jedoch nicht der Fall, weil eine Unterbrechungszeit von mehr als einem Monat gegeben ist (vgl BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 1/10 R - juris Rn 19; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 8 AL 339/09 - juris Rn 23; Hessisches LSG, Urteil vom 18. März 2016 - L 7 AL 145/14 - juris Rn 58 ff.; Brand, SGB 111, 7.
  • SG Stade, 18.03.2015 - S 38 AL 85/11

    Gewährung von Arbeitslosengeld durch Erfüllung der Anwartschaftszeit i.R.e.

    Bei dem unechten Grenzgänger handelt es sich um eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt und ebenfalls in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, die aber anders als der echte Grenzgänger weder täglich noch mindestens einmal wöchentlich, sondern seltener in den Wohnsitzstaat zurückkehrt (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013, Az: L 8 AL 339/09; s.a. Bundesagentur für Arbeit, Geschäftsanweisungen GA IntRecht ALV (08/2014) Nr. 2.1.); beispielsweise sind dies Saisonarbeiter, die nicht wöchentlich, aber dennoch regelmäßig in ihren Heimatstaat zurückkehren, weil sie dort weiterhin den "Mittelpunkt ihrer Interessen haben".
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